Saison steht vor der Tür – Fischereischein noch gültig?

Der Winter scheint weitgehend vorüber zu sein, die Pegelstände der Jagst gehen zurück. Falls noch nicht erfolgt, sollten die Vorbereitungen für die neue Saison getroffen werden.
Neben dem Vorbereiten der Ausrüstung, bitte auch einen Blick in den Fischereischein werfen, wann der abläuft bzw. ob der z.B. von der Altersregelung her noch als Jugendfischereischein passt.
Auch wenn dieser Fischereischein vermeintlich „auf Lebenszeit“ ausgestellt ist, muss er in Baden-Württemberg derzeit nach spätestens 10 Jahren verlängert werden. Dabei werden Gebühren und die Fischereiabgabe erhoben.
https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Fischereischein+beantragen-242-leistung-0
(In Bayern gibt es den Fischereischein optional wirklich auf Lebenszeit)

Änderung der LFischVO

Zum 09.04.2020 wurde die LFischVO angepasst.
Die wichtigsten Punkte:

Das Nachtangelverbot beliebt weiterhin bestehen.

Schonzeit für den Aal ändert sich. Nunmehr gilt im Rhein und seinen Gewässersystemen eine Schonzeit vom 15. September bis 01. März und ein Schonmaß von 50 cm.

Schulungen zur Fischerprüfungen dürfen zukünftig auch von Dritten angeboten werden, die Prüfungen werden nach wie vor nur vom Landesfischereiverband durchgeführt.

Bericht dazu: https://www.lfvbw.de/2-uncategorised/1507-geaenderte-landesfischereiverordnung-in-baden-wuerttemberg-in-kraft
LFischVO im www: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=FischV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true

Durch klicken von "Akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung von Cookies und Skripten zu. Weitere Informationen

Diese Seite benutzt für einzelne Funktionen Cookies oder Skripte. Durch klicken von "Akzeptieren", erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen