Zum 09.04.2020 wurde die LFischVO angepasst.
Die wichtigsten Punkte:
Das Nachtangelverbot beliebt weiterhin bestehen.
Schonzeit für den Aal ändert sich. Nunmehr gilt im Rhein und seinen Gewässersystemen eine Schonzeit vom 15. September bis 01. März und ein Schonmaß von 50 cm.
Schulungen zur Fischerprüfungen dürfen zukünftig auch von Dritten angeboten werden, die Prüfungen werden nach wie vor nur vom Landesfischereiverband durchgeführt.
Bericht dazu: https://www.lfvbw.de/2-uncategorised/1507-geaenderte-landesfischereiverordnung-in-baden-wuerttemberg-in-kraft
LFischVO im www: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=FischV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true